Satzung
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2018 beschlossen. Hier stehen die wichtigsten Bestimmungen; der vollständige Wortlaut steht als Datei bereit.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und in diesem Zusammenhang die ideelle und finanzielle Förderung des TSV Radbruch 1948 e.V.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person, die den Vereinszweck unterstützt. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus einer ersten und einer zweiten vorsitzenden Person, der Schriftführung sowie bis zu vier Beisitzenden.