Satzung

Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2018 beschlossen. Hier stehen die wichtigsten Bestimmungen; der vollständige Wortlaut steht als Datei bereit.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und in diesem Zusammenhang die ideelle und finanzielle Förderung des TSV Radbruch 1948 e.V.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person, die den Vereinszweck unterstützt. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus einer ersten und einer zweiten vorsitzenden Person, der Schriftführung sowie bis zu vier Beisitzenden.